Gewalt gegen Frauen und Kinder ist jede Handlung, die einer Frau oder einem Kind Schaden oder Leid körperlicher, sexueller und seelischer Art zufügt, einschließlich der Androhung solcher Handlungen. 

KÖRPERLICHE
GEWALT

wie schlagen, an den Haaren reißen, würgen, fesseln, treten, bedrohen mit Gegenständen oder einer Waffe 

PSYCHISCHE
GEWALT

wie einschüchtern, drohen, beleidigen, Angst machen, herabwerten von Vertrauenspersonen (Familie, Freunde), Isolierung 

SEXUELLE
GEWALT

wie Vergewaltigung, alle Handlungen im sexuellen Bereich gegen Zustimmung der Frau 

WIRTSCHAFTLICHE
GEWALT

wie Arbeitsverbot, aber auch Arbeitszwang, Kontrolle von Besitz und Einkommen, Aufzwingen von Verschuldungen, Entzug der Kontovollmacht, Androhung von Unterhaltsentzug etc. 

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Definition von Gewalt nach der Istanbul-Konvention:

GEWALT GEGEN FRAUEN – EINE MENSCHENRECHTS-VERLETZUNG

Definition von Gewalt nach der Istanbul-Konvention:

GEWALT GEGEN FRAUEN – EINE MENSCHENRECHTSVERLETZUNG

Seit 2018 ist das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt, die sogenannte Istanbul-Konvention, auch für Deutschland verbindliches Recht: 

Die Bundesrepublik hat sich damit verpflichtet, offensiv gegen Gewalt an Frauen vorzugehen und ihre Gesetze entsprechend der Istanbul-Konvention umzusetzen. 

Sie definiert Gewalt gegen Frauen als eine Menschenrechtsverletzung. 

„Im Sinne dieses Übereinkommens 

  • wird der Begriff »Gewalt gegen Frauen« als eine Menschenrechtsverletzung und als eine Form der Diskriminierung der Frau verstanden und bezeichnet alle Handlungen geschlechtsspezifischer Gewalt, die zu körperlichen, sexuellen, psychischen oder wirtschaftlichen Schäden oder Leiden bei Frauen führen oder führen können, einschließlich der Androhung solcher Handlungen, der Nötigung oder der willkürlichen Freiheitsentziehung, (…) 
  • bezeichnet der Begriff »häusliche Gewalt« alle Handlungen körperlicher, sexueller, psychischer oder wirtschaftlicher Gewalt, die innerhalb der Familie oder des Haushalts oder zwischen früheren oder derzeitigen Eheleuten oder Partnerinnen beziehungsweise Partnern vorkommen, (…) 
  • bezeichnet der Begriff »Geschlecht« die gesellschaftlich geprägten Rollen, Verhaltensweisen, Tätigkeiten und Merkmale, die eine bestimmte Gesellschaft als für Frauen und Männer angemessen ansieht; 
  • bezeichnet der Begriff »geschlechtsspezifische Gewalt gegen Frauen« Gewalt, die gegen eine Frau gerichtet ist, weil sie eine Frau ist, oder die Frauen unverhältnismäßig stark betrifft (…).“ 

JEDE FRAU HAT DAS RECHT, SICH VON EINEM GEWALTTÄTIGEN EHEMANN ODER PARTNER ZU TRENNEN. 

Ihre Geschichten und Erlebnisse sind keine Einzelfälle! 

In 2/3 der Fälle von körperlicher und sexueller Gewalt wird als Tatort die eigene Wohnung genannt – ein vermeintlich sicherer Ort. 

Meist wird die Gewalt wiederholt ausgeübt (40% schon länger als ein Jahr). 

Mehr als 40.000 Frauen flüchten sich jedes Jahr vor der Gewalt ihrer Partner in eines der 400 Frauenhäuser in Deutschland. 

HABEN SIE DEN MUT ZU GEHEN! 

Holen Sie sich Unterstützung! Wenden Sie sich an eine Person Ihres Vertrauens und/oder kontaktieren Sie uns im Frauenhaus oder der Beratungsstelle! 

Scheuen Sie sich nicht, bei akuter Bedrohung die Polizei zu rufen! 

Die Polizei hat die Möglichkeit gewalttätige Männer der gemeinsamen Wohnung zu verweisen und ein Kontakt- bzw. Näherungsverbot auszusprechen (Gewaltschutzgesetz). 

Dokumentieren Sie die Gewalt, die ihr Partner ausübt!

Das kann z.B. für einen Strafantrag, das Scheidungsverfahren oder Sorge- und Umgangsregelungen bei gemeinsamen Kindern wichtig sein. Lassen Sie sich Verletzungen – und seien es auch „nur” blaue Flecken – von einer Ärztin bestätigen.

Die Zeit der Trennung kann eine anstrengende und gefährliche Zeit für Sie sein. Wir unterstützen und begleiten Sie gerne auf dem Weg in ein selbstbestimmtes Leben für sich und Ihre Kinder ohne Gewalt durch einen Mann! 

SPENDENKONTO

IBAN: DE80 7635 0000 0019 0033 80
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